Coronavirus – Extreme Zeiten erfordern extreme Maßnahmen

Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat gestern ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Diese Maßnahmen wurden in einem mehrseitigen Schreiben an verschiedene Behörden und Institutionen ausgegeben. Innerhalb dieses Maßnahmenpakets wurden Anweisungen erteilt, welche tiefe Einschnitte in das Leben von Sportvereinen nach sich ziehen, für uns allerdings ohne Kompromisse verbindlich ist.

Den Vorgaben des Landes folgend hat der Vorstand des MSC Brokstedt e.V. im ADAC am heutigen Tage eine entsprechende Allgemeinverfügung für das Vereinsleben im MSC erlassen.
Demnach werden sämtliche Aktivitäten rund um das Vereinsleben, die eine Zusammenkunft von mehreren Personen verlangt oder nach sich zieht, mit sofortiger Wirkung konsequent eingestellt.
Somit wird es keine Vorstandssitzungen oder Arbeitsdienste mit mehreren Teilnehmern mehr geben.

Auch wird der geplante Start des Trainingsbetriebes auf dem Holsteinring verschoben. Gemäß der Anordnung der Landesregierung gilt dieses Maßnahmenpaket zunächst bis zum 19. April 2020.

Verständlicherweise können wir unter diesen Umständen keinerlei Auskünfte zum Betrieb in der Speedway-Bundesliga geben. Erste Anfragen beim Deutschen Motorsport Bund (DMSB) in der vergangenen Woche blieben derzeit noch ergebnislos, da auch für die Vertreter des DMSB eine komplett neue Situation entstanden ist, deren weitere Entwicklung derzeit überhaupt noch nicht absehbar ist.

Wir werden in den kommenden Tagen mit den Vorständen der übrigen Bundesliga-Clubs in Kontakt treten, um in Bezug auf die Durchführung der Speedway-Bundesliga einen gemeinsamen Weg zu beschreiten.

Ähnlich werden wir in Bezug auf unsere Jugendarbeit vorgehen.

Wir bedauern, dass wir in der derzeitigen Situation keine anderen Maßnahmen ergreifen können.

Für uns steht zur Zeit die Gesundheit unserer Mitglieder, unserer aktiven Sportler sowie unseren Fans und Veranstaltungsbesuchern an erster Stelle.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Erlass der Landesregierung und das damit verbundene Maßnahmenpaket für uns absolut verbindend ist, gilt es doch unser aller Schutz und Gesundheit.